Anlagenprüfung
Stationäre und nicht stationäre Anlagen
Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel im ordnungsgemäßen Zustand erhalten werden. Es müssen insbesondere folgende Rechtsgrundlagen beachtet werden:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- DGUV Vorschrift1 „Grundsätze der Prävention“ und
- DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ Energiewirtschaftsgesetz Niederspannungsanschlussverordnung NAV
Aus den vorgenannten Rechtsgrundlagen ergibt sich, dass der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlage und der Betriebsmittel wiederkehrend geprüft werden muss (siehe §§14 – 17 BetrSichV; §5 Abs. 1 Nr. 2. DGUV Vorschrift 3 und 4).
Wir prüfen für Städte, Gemeinden:
- Kindertagesstätten: z.B. richtige Auswahl der Betriebsmittel und Anordnung
- Schulen: z.B. Experiementierstände und Werkräume
- Schwimmbäder: z.B. Notbeleuchtung
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. öffentliche WC / behinderten WC
- Feuerwehrhäuser: z.B. Tore
Organisationen:
- Kirchenverbände: z.B. Kirchenhäuser / Gemeindehäuser
- Sonderfahrzeuge: z.B. Rettungs-und Bergungsfahrzeuge
- Netzersatzanlagen: z.B. Stromaggregate
Industrie und Handwerk
- Bürogebäude: z.B. Steckdosen und Beleuchtung
- Industrieanlagen: z.B. Haupt und Unterverteilungen
- Werkstätten: z.B. häufig genutzte Betriebsmittel
- Verkaufsfahrzeuge: z.b. Foodtrucks und Ausschankwagen